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Wofür benötigen Sie den Energieausweis?
Energieausweis
für Wohngebäude
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Als Bauherr oder Eigentümer
benötigen Sie einen Energieausweis wenn Ihr neues Wohngebäude
fertig errichtet ist (GEG
§ 80, Abs. 1), wenn Sie ihr bestehendes Wohngebäude
energetisch verändert haben und der Nachweis erfolgte anhand des
gesamten geänderten Gebäudes (GEG
§ 80, Abs. 2) oder wenn Sie Ihr Wohngebäude teilweise oder
insgesamt verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder
verleasen wollen (GEG
§ 80, Abs. 3).
Klicken Sie auf Ihren Postleitzahlenbereich und finden
Sie Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe.
PLZ:
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Sind Sie daran interessiert
sich und Ihre Firma als Dienstleister im
EnEV-online Verzeichnis zu präsentieren? | Konditionen
| Optionen
Bestellen:
| Firmen und Fachleute.|
Aussteller Energieausweise
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Rechtliche Hinweise |
Als Bauherr oder
Eigentümer müssen Sie bei Bedarf die Energieausweise nach
geltendem GEG
bei einem ausstellungs-
berechtigten Fachmann bestellen.
Die hier vorgestellten Aussteller haben
selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß
EnEV und GEG, auszustellen. Wir überprüfen die
Ausstellungs-Berechtigung anhand ihrer Erklärung. Wir garantieren
jedoch nicht die Berechtigung der gelisteten Fachleute
Energieausweise gemäß EnEV auszustellen.
Alle hier veröffentlichen
Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen
Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit. Wir
garantieren auch nicht für die Qualität der ausgestellten
Energieausweise. |
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